Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Kunde beauftragt die Oakhurst Ventures UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit der Erbringung monatlicher Dienstleistungen im Bereich Search Engine Optimization (SEO) und Generative Engine Optimization (GEO). Diese Vereinbarung stellt einen Rahmenvertrag dar; konkrete Maßnahmen werden auf Grundlage eines gesonderten schriftlichen Angebots beauftragt.
(2) Die Leistungen des Auftragnehmers werden ausschließlich auf Grundlage eines Dienstvertrages im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Tätigkeiten, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.
(3) Insbesondere schuldet der Auftragnehmer keine Erreichung bestimmter Rankingpositionen, Trafficzahlen, Conversion Rates oder sonstiger wirtschaftlicher Ergebnisse. Die Parteien sind sich einig, dass solche Ziele von zahlreichen externen Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. Suchalgorithmen, Marktverhalten, Wettbewerb, technische Infrastruktur des Kunden, Verhalten von KI-Suchsystemen).
(4) Eine Erfolgshaftung im Sinne eines Werkvertrages wird ausdrücklich ausgeschlossen. Etwaige Prognosen hinsichtlich möglicher Verbesserungen stellen keine Garantien dar.
(5) Die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit der erbrachten Leistungen – insbesondere im Hinblick auf Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und die GPSR-Verordnung – obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Kunde trägt das Risiko der Rechtmäßigkeit.
(6) Die Parteien arbeiten in einem vertrauensvollen, kooperativen und zielorientierten Verhältnis zusammen und informieren sich gegenseitig unverzüglich über alle wesentlichen Umstände, die für die Durchführung des Vertrages relevant sind.
(7) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Zugänge (insbesondere Google Search Console, CMS) sowie Unterlagen unverzüglich zur Verfügung und nimmt alle notwendigen Mitwirkungshandlungen vor.
(8) Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung, erbringt er diese nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend, ist der Auftragnehmer bis zur vollständigen Erbringung dieser Mitwirkung von der Pflicht zur Leistungserbringung der hiervon abhängigen Leistungen befreit. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Zusätzliche Kosten trägt der Kunde.
(9) Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer und Partner zur Leistungserbringung einzusetzen. Eine Verpflichtung zur Offenlegung der Identität solcher Dritter besteht nicht. Datenschutzrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
§ 2 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind, zum vereinbarten Zeitpunkt und frei von Rechten Dritter zur Verfügung.
(2) Der Kunde informiert den Auftragnehmer rechtzeitig darüber, ob Freigaben für Vorschläge erteilt werden, damit der Workflow des Auftragnehmers nicht beeinträchtigt wird.
(3) Die Freigabe eines Textvorschlags durch den Kunden gilt gleichzeitig als Freigabe eines damit verbundenen Kostenvoranschlags.
(4) Nach Fertigstellung ist der Kunde verpflichtet, die erbrachten Leistungen abzunehmen, sofern diese frei von wesentlichen Mängeln sind.
§ 3 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils eingereichten und freigegebenen schriftlichen Angebot.
(2) Leistungen, die über den Umfang des Angebots hinausgehen, werden mit einem Stundensatz von 150,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer vergütet.
(3) Auslagen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden erstattet. Reisekosten werden entsprechend berechnet.
(4) Für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands gelten die Zahlungsbedingungen gemäß § 10.
(5) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung zu berechnen.
(6) Befindet sich der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Monatszahlungen oder einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatszahlungen im Verzug, wird die gesamte verbleibende Vertragsvergütung bis zum nächsten ordentlichen Vertragsende sofort fällig (Beschleunigungsklausel). Weitere Rechte, insbesondere die Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, solange sich der Kunde mit mindestens einer fälligen Monatszahlung länger als 14 Tage im Verzug befindet. Der Zeitraum der Aussetzung stellt keinen Leistungsverzug des Auftragnehmers dar.
(8) Im Falle der Nichtzahlung ist der Auftragnehmer ferner berechtigt, Leistungen zu pausieren und den pausierten Zeitraum an die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit anzuhängen.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Übertragung an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
(2) Die Übertragung der Rechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
(3) Der Auftragnehmer darf Arbeitsergebnisse unter Nennung des Kunden zu Eigenwerbezwecken verwenden.
§ 5 Haftung
(1) Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt; Sachschäden sind auf 10.000 EUR pro Einzelfall begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
(4) Keine Haftung besteht für Weisungen des Kunden oder eigenständige Handlungen des Kunden.
(5) Ansprüche entstehen nur, wenn Mängel nicht innerhalb von 10 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung behoben werden.
(6) Dies gilt auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Die Produkthaftung bleibt unberührt.
§ 6 Verjährung
(1) Ansprüche verjähren nach einem (1) Jahr.
(2) Ausgenommen hiervon sind Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, wesentliche Vertragspflichten, Personenschäden, Produkthaftung, arglistiges Verschweigen sowie gesetzlich zwingende Fälle.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Sämtliche Informationen werden vertraulich behandelt.
(2) Ausnahmen bestehen für öffentlich bekannte Informationen, bereits bekannte Informationen, unabhängig entwickelte Informationen oder gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen.
(3) Die Verpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit sowie drei Jahre darüber hinaus.
(4) Dies gilt auch für Mitarbeiter und Dritte.
§ 8 Datenschutz
Die Parteien halten die geltenden Datenschutzgesetze ein; sofern erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 9 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweils zwischen den Parteien vereinbarten schriftlichen Angebot.
(2) Sofern im Angebot keine konkrete Vertragslaufzeit definiert wurde, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten.
(3) Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(4) Eine vorzeitige Kündigung ist durch gegenseitige Vereinbarung sowie Zahlung einer Kündigungsgebühr in Höhe eines aktuellen monatlichen Retainers zuzüglich zwei weiterer monatlicher Retainer möglich.
(5) Eine Reduzierung des vereinbarten monatlichen Budgets verlängert die Vertragslaufzeit entsprechend, bis der ursprünglich vereinbarte Gesamtvertragswert erreicht wurde.
(6) Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der verbleibenden Vertragsvergütung geteilt durch das reduzierte monatliche Budget.
§ 10 Zahlungsbedingungen (Internationale Kunden)
(1) Monatliche Rechnungen werden im Voraus gestellt.
(2) Die erste Rechnung wird zum Startdatum gestellt, ansonsten jeweils am 15. des Monats.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig.
§ 11 Revisionen und Textfreigaben
(1) Bis zu 2 Revisionen sind enthalten (1 Revision bei unvollständigem Briefing).
(2) Zusätzliche Revisionen werden stundenweise berechnet.
(3) Pro Revision gelten 5–7 Werktage Bearbeitungszeit.
(4) Änderungswünsche müssen innerhalb eines Monats erfolgen, andernfalls gelten die Leistungen als abgenommen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb eines Monats erfolgen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland.
(5) Rechnungen werden per E-Mail (PDF) versandt.
(6) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG.
Handelsregister: HRB 137692
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
USt-IdNr.: DE301789746
Geschäftsführer:
Ilja V. Gladko
Lorenz C. Kolbe
E-Mail: info@oakhurst-ventures.com
Website: www.oakhurst-ventures.com
Verantwortlich für Inhalte gemäß § 18 Abs. 2 MStV:
Ilja V. Gladko, Lorenz C. Kolbe
Am Bronzehügel 92
22399 Hamburg
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Urheberrecht
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